Nachdem verschiedene europäische Staaten ihr Kapitalgesellschaftsrecht reformiert haben, hat im Juni 2006 auch die deutsche Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser soll die Gründung der GmbH erleichtern, weswegen eine Verringerung des Mindeststammkapitals von derzeit 25.000 auf nur noch 10.000 Euro vorgeschlagen wird. Auch die Beteiligung an einer GmbH soll durch flexiblere Regelungen zu den Geschäftsanteilen vereinfacht werden, und der Satzungssitz der GmbH ist künftig frei wählbar. Weitere Änderungen betreffen z. B. die Bestellung und die Haftung des Geschäftsführers sowie die Insolvenz der GmbH.
Reform des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Der Betrieb ; 59 , 27/28 ; 1475-1483
2006-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
Konkur , Sitz , Gesetzesänderung , Gründung , Beteiligung , GmbH , Haftung , Kapitalgesellschaft
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