Die beiden EU-Richtlinien zur Interoperabilität wurden von deutschen Gesetzgeber durch die Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (EIV) und die Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (KonVEIV) umgesetzt, während die nachfolgende EU-Änderungsrichtlinie noch der Umsetzung harrt. Nach einer Klärung der Richtlinien-Begriffe "Inbetriebnahme" und "strukturelle Teilsysteme" wird die Umsetzung in das deutsche Recht und das Verhältnis zur Planfeststellung erläutert. Die Inbetriebnahmegenehmigung eines strukturellen Teilsystems im Sinne der EU-Richtlinien ist unabhängig von einer Planfeststellung nach § 18 AEG zu sehen, wobei für beide unterschiedliche Prüfungen in Deutschland das EBA zuständig ist..


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    Title :

    Inbetriebnahmegenehmigung versus Planfeststellung


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    31 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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