Die Vorgaben des Verkehrswirtschaftsrechts für den ÖPNV haben sich seit den 90er Jahren grundlegend verändert. Der Unterschied zwischen straßengebundenem und sonstigem Personennahverkehr wird durch das geltende Recht mit seiner Differenzierung zwischen Allgemeinem Eisenbahngesetzt und Personenbeförderungsgesetz normativ vorgegeben. Auch in tatsächlicher Hinsicht ist der Unterschied bedeutsam: Während der straßengebundene Personennahverkehr überwiegend von den Kommunen (bzw. von kommunalen Unternehmen) bewältigt wird, war und ist im Personennahverkehr der Eisenbahnen vor allem der Bund aktiv. Im Beitrag wird dieser Veränderung der Regelungen des Verkehrswirtschaftsrechts nachgegangen. Schwerpunkt ist die Regionalisierung des ÖPNV, die Integration der Nahverkehrsbedienung und die Leistungsfähigkeit der Unternehmen, wobei es hier nicht um den Personennahverkehr mit Eisenbahnen, sondern um den straßengebundenen Personennahverkehr geht. Soweit es sich um Landesrecht handelt, wird als Beispiel auf die Situation in Nordrhein-Westfalen eingegangen.
Verkehrsrecht im Wandel
Regionalisierung, Nahverkehrsbedienung und Leistungsfähigkeit im Personennahverkehr
Der Nahverkehr ; 24 , 10 ; 28-32
2006-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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