Seit dem 1. März 2007 gelten die neuen Regeln des Telemediengesetzes für den Versand kommerzieller E-Mails. Demnach müssen die Kopf- und die Betreffzeile von Werbe-E-Mails so gestaltet werden, dass weder der Absender noch der kommerzielle Charakter verschleiert werden. Damit will der Gesetzgeber es dem Empfänger erleichtern, schnell zwischen erwünschter und unerwünschter Kommunikation zu unterscheiden, ohne die E-Mail erst öffnen zu müssen. Verstöße gegen diese neue Regelung können, sofern dem Absender eine Täuschungsabsicht nachgewiesen wird, mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Kommerzielle Kommunikation per E-Mail im neuen Telemediengesetz
Der Betrieb ; 60 , 7 ; 385-389
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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