Die verspätete Voranmeldung der Umsatzsteuer beim Finanzamt stellt eine vollendete Steuerverkürzung auf Zeit dar, doch bleibt der steuerpflichtige Unternehmer bei Selbstanzeige und Nachentrichtung der hinterzogenen Steuern straffrei. Einer der Verfasser dieses Beitrags (Albrecht) vertritt insoweit die These, dass es zur Erlangung der Straffreiheit ausreiche, wenn der Steuerpflichtige den entstandenen Schaden in Höhe der durch die Verspätung angefallenen Zinsverluste ausgleiche. Dem widersprechen die beiden anderen Verfasser (Blesinger und Schwabe), die erst bei vollständiger Begleichung der Steuerschuld die Voraussetzungen der Straffreiheit bejahen.
Strafbefreiende Selbstanzeige - Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit
Erwiderungen und Replik zu dem Beitrag von Albrecht, DB 2006 S. 1696
Der Betrieb ; 60 , 9 ; 485-490
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Schaden , Anzeige , Umsatzsteuer , Strafrecht
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