Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, richten immer mehr Arbeitsgeber sogenannte Telearbeitsplätze ein. Dies hat Vorteile sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Beschäftigte, die zu Hause arbeiten, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung genauso versichert wie ihre im Büro (oder Betrieb) arbeitenden Kollegen. Bei Unfällen an einem Telearbeitsplatz sind alle Tätigkeiten versichert, die in einem inneren Zusammenhang zur verrichteten Arbeit stehen. Es gibt auch unversicherte Bereiche: So ist der Arbeitsnehmer nur in seinem häuslichen Arbeitsbereich versichert, nicht in der restlichen Wohnung, wie z. B. im Wohnzimmer oder auf dem Weg ins Badezimmer. An Tagen, an denen nicht zu Hause, sondern im Büro gearbeitet wird, stehen der Weg von zu Hause ins Büro, die Arbeit im Büro und der Nachhauseweg unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsschutz beginnt allerdings erst mit dem Durchschreiten der Haustüre. Unfälle in der eigenen Wohnung oder im Treppenhaus sind bei Dienstreisen oder auf dem Weg ins Büro nicht versichert.
Unfallversicherungsschutz bei Telearbeit
EUKDialog ; 1 ; 22
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Alkohol und Unfallversicherungsschutz
IuD Bahn | 2008
|Rechtsproblematik: Unfallversicherungsschutz in Pausen und Wendezeiten
IuD Bahn | 2006
|IuD Bahn | 1994
|IuD Bahn | 2004
|IuD Bahn | 1997
|