Abgedruckt ist die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erlassene Allgemeinverfügung Nr. D/BAM/ADR/003 - Zulassung der Verpackung für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Tierkörpern auf der Straße, Aktenzeichen III. 12/103 852 in deutscher und englicher Sprache. Die Bekanntmachung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erfolgte am 31. August 2007. Die Zulassung betrifft den Transport von Tierkörpern auf der Straße, von denen bekannt ist oder anzunehmen ist, dass sie mit dem hochpathogenen Vogelgrippe-Virus (HPAIV), dem Tollwut-Virus oder ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A, die nur für Tiere gefährlich sind, infiziert sind. Die für diesen Transport zugelassenen Verpackungen sind in der Verfügung festgelegt.
Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) vom 24. November 2006 (BGBl. I S. 2683) in Verbindung mit Kapitel 4.1, Verpackungsanweisung P099 des Europäischen Übereinkommens über
die internationale beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der 18. ADR-Änderungsverordnung vom 8. September 2006 (BGBl. 2006 II S. 826) - Nr. 148
Verkehrsblatt ; 61 , 18 ; 576-578
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
Krankheit , ADR , Verordnung , Verpackung , Tier , Gefahrgut , Güterfernverkehr (Straße)
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