Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: IZR 20/04) die Haftung eines Reeders bzw. Verfrachters sehr eingeschränkt. Diese trat im behandelten Fall nicht ein, obwohl der Schaden von einem bei ausgeschaltetem "Watch Alarm" eingeschlafenen Wachoffizier verursacht wurde. Neben der Erläuterung des Urteils wird ein kurzer Überblick über die Haftungsbedingungen der einzelnen Verkehrsträger gegeben.
... und der Reeder haftet nicht
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 61 , 144/Beilage ; 18
2007-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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Märkte - Reeder kriegen Überkapazität nicht in den Griff
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