Der folgenschwere Unfall auf dem Betriebsgelände der Transrapid-Versuchsanlage in Lathen am 22.09.2006 oder Eisenbahn-Unglücke machen deutlich, dass aufsichts- und sicherheitspflichtige Personen in Unternehmen u. U. zivilrechtlich und strafrechtlich haftbar sind. Nur genau geregelte Arbeitsabläufe und eine sorgfältige Personalauswahl können diese Haftungsrisiken minimieren. Die Besonderheiten bei Eisenbahnsystemen, die Pflichten des leitenden Mitarbeiters und die mögliche strafrechtliche sowie zivilrechtliche Verantwortlichkeit werden behandelt.
Die straf- und zivilrechtliche Haftung leitender Aufsichtspersonen im Eisenbahnbereich
Weitere Überlegungen zum Magnetschwebebahnunfall in Lathen und für Betriebsleiter
Eisenbahn-Revue international ; 1 ; 44-48
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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