Innerhalb der DB AG entstehen auf vielfältige Weise Informationen, welche nach der Richtlinie 135.2001 "Umgang mit firmenvertraulichen Informationen" besonders geschützt werden müssen. Dabei ist ein ständiger Abwägungsprozess zwischen Kommunikation und Schutz notwendig, der nicht immer im Geschäftsalltag die nötige Beachtung findet. Unter den Stichpunkten mündliche Informationen (z. B. Gespräche in der Öffentlichkeit), schriftliche Informationen, elektronische Informationen, Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Zutrittskontrolle, Verhalten auf Geschäftsreisen (Spionage) und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird über einen verantwortungsvollen Umgang mit Geschäftsinformationen unter Angabe der jeweils gültigen Konzernrichtlinien ein Überblick gegeben.
Informationsschutz im DB Konzern: Regeln, Grundsätze und Hinweise
Deine Bahn ; 36 , 5 ; 8-12
2008-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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