Der vorliegende Beitrag geht kurz auf zu erwartende Gesetzesänderungen im Bereich der Zeitarbeit ein und stellt sodann einige aktuelle Gerichtsentscheidungen vor. So hat das Landesarbeitsgericht Hannover es für zulässig gehalten, dass ein Unternehmen von einer zum selben Konzern gehörenden Personaldienstleistungsgesellschaft Arbeitnehmer entleiht und so die Anwendung des Branchentarifvertrags vermeidet. Weitere Urteile betrafen z. B. die betriebsbedingte Kündigung eines Stammmitarbeiters, in dessen Abteilung auch Leiharbeitnehmer beschäftigt wurden, und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Auswechslung eines Leiharbeitnehmers durch den Verleiher.
Rechtsprechung schafft Klarheit
Personalwirtschaft ; 35 , 7 ; 32-34
2008-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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