Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12.08.2008 (9 AZR 1117/06) den individualrechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG bestätigt; im konkreten Fall wurde allerdings die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen, weil der Handlungs- und Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu sehr eingeschränkt werden sollte. Das Gerichtsverfahren und die Konsequenzen des Urteils werden beschrieben und bewertet.


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    Title :

    Gefährdungsbeurteilung zur Abwehr schlechter Arbeitsbedingungen


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 640-643


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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