In fast allen Bereichen eines Unternehmens sind die Beschäftigten auf innerbetrieblichen Verkehrswegen unterwegs. Man benutzt sie z.B. wenn man den Arbeitsplatz aufsucht oder verlässt, wenn Güter und Arbeitsmittel transportiert werden (zu Fuß aber auch mit Fahrzeugen) oder auch als Flucht- und Rettungswege. Die Arbeitsstättenverordnung (§ 3) fordert, dass die Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass keine Sicherheits- und Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten besteht. Doch oft kommt es durch bauliche Mängel, aber auch durch das Fehlverhalten der Beschäftigten zu kleineren Unfällen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die baulichen Anforderungen an innerbetriebliche Verkehrswege (Trittsicherheit/Stolperstellen, Breite der Verkehrswege, Einbauten und Türen, Beleuchtung, Absturzsicherungen) und über das richtige Verhalten der Vorgesetzten und Beschäftigten.
Verkehrswege müssen sicher sein!
EUKDialog ; 4 ; 4-7
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Sicher gestaltet: innerbetriebliche Verkehrswege
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