Das Tribunal de commerce de Marseille hat am 16. November 2007 das Urteil zur Haftung der SNCF bei Beschädigungen an angemieteten Containern und Wagen gefällt. Tatbestand ist, dass Ecorail der SNCF für den Transport der städtischen Abfälle der MPM Container oder Metallkisten und bei der Gesellschaft France Wagons angemietete Wagen zur Verfügung gestellt hat. Der Zug mit dem Mülltransport entgleiste am 18. Januar 2001, wodurch drei Container sowie die Wagen und Installationen der SNCF beschädigt wurden. Der Anschlussgleisbenutzer MPM, der die Wagen und Container zum Mülltransport verwendet hat, ist in diesem Fall nicht haftbar und die SNCF kann sich nicht von der Haftung aus dem Wagenverwendungsvertrag (Mietvertrag) befreien. Demnach ist die SNCF in dieser Streitsache laut Tribunal de commerce de Marseille haftbar. Es werden Tatbestand und Verfahren erläutert sowie zur Frage der Aussetzung des Verfahrens, zur Verjährung der Ansprüche, zur Zulässigkeit der Klageanträge von Groupama (dem Versicherer von Ecorail) und zur Haftung der SNCF Stellung genommen.
Tribunal de commerce de Marseille: Urteil vom 16. November 2007
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Container , Rechtsprechung , Urteil , Beschädigung , SNCF , Mietvertrag , Haftung , Entgleisung
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Espace & mer : colloque, 24-27 november 1987, Marseille, France
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