Es gibt ein expertenbezogenes Gebot zur Zusammenarbeit zwischen den Personen, die in einem Betrieb für Umweltschutz und für Arbeitssicherheit zuständig sind. Wie relevant dieses Kooperationsgebot ist und wie weit es gehen soll, ist jedoch im Umweltrecht nicht klar festgelegt. Demzufolge wird es je nach betrieblichen Voraussetzungen unterschiedlich gehandhabt. Dabei geht es u.a. um die Kooperation zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, um den Referentenentwurf für eine Umweltbeauftragten-Verordnung, um die Schaffung eines Umweltgesetzbuches (UGB) sowie um die privat- und öffentlich-rechtliche Umwelthaftung und das Umweltstrafrecht. Der Artikel wird im nächsten Heft fortgesetzt.
Kooperation von betrieblichem Arbeits- und Umweltschutz
Aktuelle Entwicklungen im betrieblichen Umweltrecht und beim Umweltgesetzbuch - Teil 1
Sicherheitsingenieur ; 39 , 2 ; 18-23
2008-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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