Am 19. Juli 2008 ist die neue Richtlinie über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU in Kraft getreten. Daraus ergeben sich einige konzeptionelle Änderungen in Bezug auf den gesetzlich betriebenen Prozess der Harmonisierung der Bahnen in Europa. Eine wesentliche Neuerung besteht beispielsweise in der Zusammenlegung der bislang getrennt betrachteten Bereiche "Hochgeschwindigkeitsbahnsystem" und "konventionelles Eisenbahnsystem". In der Folge werden sich Anpassungen in der Struktur der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) ergebnen. Ebenso muss sich die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) bei der Erarbeitung von Gesetzesempfehlungen für die Europäische Kommission (insbesondere die TSI betreffend) an den neuen gesetzlichen Rahmen anpassen. Im Beitrag werden - aus Betreibersicht - die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur technischen und betrieblichen Interoperabilität in ihren Grundzügen erläutert. Ein Besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Erläuterung der Neuerung gegenüber der bisherigen Gesetzgebung. Ebenso werden rechtliche Themen angerissen, die es im Rahmen des Aufbaus und der Umsetzung der Interoperabilität zu beachten gilt.
Die Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EG
Directive 2008/57/EC on the interoperability of the rail system within the European Union
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 58 , 3 ; 89-97
2009-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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Die Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EG
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