Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird häufig von Überleitungsvereinbarungen begleitet. Wird z. B. eine Betriebsänderung bereits vom alten Arbeitgeber begonnen, so sollte unter anderem geregelt werden, wer die Dotierung des Sozialplans in welcher Höhe übernimmt. Weiterhin kommen Vereinbarungen zur Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen bei dem neuen Arbeitgeber sowie bestimmte individualvertragliche Regelungen mit den Arbeitnehmern in Betracht. Der vorliegende Beitrag stellt die verschiedenen transitorischen Vereinbarungen im Einzelnen vor und geht auch darauf ein, welche Parteien jeweils daran zu beteiligen sind. Abschließend wird noch erläutert, welche Regelungen sich in den Überleitungsvereinbarungen für den Fall treffen lassen, dass der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber widerspricht.
Kollektiv- und individualrechtliche Überleitungsverträge bei Betriebsübergang
Der Betrieb ; 62 , 25 ; 1350-1353
2009-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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