Gerade in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise spielt die Verbesserung der Unternehmensüberwachung eine wichtige Rolle, doch wird die Diskussion durch die uneinheitliche Verwendung der verschiedenen Begriffe erschwert. Vor diesem Hintergrund erläutert der vorliegende Beitrag zunächst, dass allgemein in der Betriebswirtschaftslehre Überwachung der Oberbegriff für Kontrolle und Prüfung/Revision ist. Bezogen auf die Unternehmensverfassung tritt diese Überwachung als Unternehmenskontrolle oder -überwachung auf, die ihrerseits zusammen mit der Unternehmensführung die Corporate Governance darstellt. Compliance ist sodann der Teilbereich dieser Corporate Governance, der sich mit der Durchsetzung und der Schaffung von Regeln befasst. Als Enforcement wird schließlich die staatliche Überwachung der Rechnungslegung eines Unternehmens bezeichnet.
Zum Wirrwarr der Überwachungsbegriffe
Der Betrieb ; 62 , 26 ; 1361-1367
2009-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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