Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Beschluss vom 8. Januar 2009 klargestellt, dass auch dann eine strafbare Beförderungserschleichung gemäß §265a Abs. 1 StGB vorliegt, wenn ein Schwarzfahrer auch ohne Tarnung oder Täuschung versucht, Bus oder Bahn ohne gültigen Fahrausweis zu nutzen. Der Beitrag erläutert die zivil- und strafrechtlichen Zusammenhänge der Schwarzfahrerei und warnt davor, die Beförderungserschleichung als Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wie es rechtspolitisch diskutiert wird. Es wird ein BGH-Fall beschrieben, in dem drei Angeklagte vom Vorwurf vielfacher Beförderungserschleichung freigesprochen wurden und es wird auf die Reaktion des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) und die BGH-Entscheidung eingegangen.
Schwarzfahren auch ohne Tarnung und Täuschung strafbar
Klarstellender BGH-Beschluss zur Beförderungserschleichung
Fare avoidance is an offender also without disguise and deception
Der Nahverkehr ; 27 , 4 ; 32-34
2009-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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