Der Begriff der Interoperabilität erschien erstmalig in der EU-Richtlinie 96/48 ES über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems. Darunter ist die technische Einheit der europäischen Bahnen zu verstehen, die nunmehr von der EU in ihrem Bereich schrittweise durchgesetzt werden soll. Denn trotz intensiver Bemühungen der UIC, einheitliche Normen in Form von UIC-Merkblättern zu schaffen, entwickelten die einzelnen Länder nationale Systeme in der Zugsicherung, im Signalwesen, der elektrischen Zugförderung, beim Lichtraumprofil usw., die heute in ihrer Vielfalt den grenzüberschreitenden Verkehr in seiner Konkurrenzfähigkeit stark beeinträchtigen. Nunmehr sind die EU-Mitgliedstaaten gehalten, die mit der Interoperabilität verbundenen Festlegungen in der nationalen Eisenbahnpolitik umzusetzen. Der Beitrag erläutert die Systematik, die mit dem Begriff der Interoperabilität verbunden ist: Für die "Subsysteme" (Infrastruktur, Energie, Fahrzeuge usw.) werden "Technische Spezifikationen für die Interoperabilität" (TSI) herausgegeben, die die technischen Anforderungen an die Subsysteme beinhalten. Die Herausgabe der TSI obliegt seit 2006 der Europäischen Eisenbahn-Agentur (ERA). Die derzeitigen TSI mit den dazugehörigen Rechtsvorschriften der EU sind am Schluss des Beitrages tabellarisch zusammengefasst.
Interoperabilita evropského zeleznicního systému
Die Interoperabilität des europäischen Eisenbahnsystem
Doprava ; 51 , 2 ; 8-9
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
Czech
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