In der Schweiz wird derzeit an einer Verordnung zum Schutz des Menschen vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall gearbeitet. Eine typische Belastungssituation ist die Vorbeifahrt einer Eisenbahn an einem Haus/Gebäude, die Erschütterungen erzeugt, die von den Menschen im Haus/Gebäude als Schwingungen im ganzen Körper wahrgenommen werden. Der erzeugte sekundäre Luftschall wird wie Lärm durch das Gehör wahrgenommen. Die Regulierung erfolgt nach dem klassischen Prinzip des Vergleichs der Beurteilungspegel mit den Belastungsgrenzwerten. Die Grenzwerte für Erschütterungen werden an der Wahrnehmungsschwelle gemessen, die Belastungsgrenzen für den sekundären Luftschall werden anhand der energieäquivalenten Größen im eindeutig hörbaren Bereich festgelegt. Bei Berücksichtigung von Schlafstörungen wird ein Maximalwert-Kriterium herangezogen. Vorschrift der Regulierung ist u. a. die Sanierung sämtlicher bestehender ortsfester Anlagen, was im Falle der Eisenbahnanlagen aufgrund der Komplexität der Umsetzungsmaßnahmen und der damit verbundenen Kosten problematisch ist. Im Beitrag wird auf die Wahrnehmung und Bewertung von Erschütterungen und sekundärem Luftschall, auf die Schutzziele und das Schutzkonzept sowie auf Zweck, Geltungsbereich sowie Forderungen der Regulierung eingegangen.
Regulierung zum Schutz des Menschen vor Erschütterungen und sekundärem Luftschall
Regulation to protect men from vibrations and structure-borne noise
Lärmbekämpfung ; 6 , 4 ; 157-160
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Bekämpfung von Erschütterungen und sekundärem Luftschall zufolge Schienenverkehr
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