Da im Arbeitsrecht anders als im Beamtenrecht nur unvollständige gesetzliche Regelungen zur Personalakte bestehen, gibt der vorliegende Beitrag einen Überblick über die wichtigsten Aspekte. So wird zum Beispiel dargestellt, welche Unterlagen in die Personalakte gehören und wie sich insoweit das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und die datenschutzrechtlichen Vorgaben auswirken. Weitere Themen sind die Gestaltung der Personalakte (einfache Personalakte oder Haupt- und Nebenakte, Inhaltsverzeichnis, Paginierung usw.), über die der Arbeitgeber weitgehend frei bestimmen kann, die Vertraulichkeit der Informationen und das Einsichtsrecht des Arbeitnehmers. Schließlich wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Erklärungen des Arbeitnehmers in die Personalakte aufzunehmen sind und wann er die Entfernung von Abmahnungen und Ähnlichem aus der Akte verlangen kann bzw. wann der Arbeitgeber seinerseits Daten vernichten oder löschen darf.
Die Personalakte in der Arbeitsrechtspraxi
Der Betrieb ; 64 , 46 ; 2604-2608
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Aktenwesen , Personal , Datenschutz , Arbeitgeber , Akten
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