Alle bisherigen Versuche des Verkehrsgewerbes, zu allgemein anerkannten Regelwerken oder Palettenpapieren zu kommen, sind gescheitert. Auch mit der Industrie ausgearbeiteten Regelwerke, wie der "Kölner Palettentausch" oder der "Bonner Palettenrausch" oder der "Kölner Lademittelbegleitschein" haben sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Oft scheiterte es an den Industrie- und Handelsunternehmen. Mit der Anwendungsempfehlung der Standardisierungsorganisation GS1 (siehe DVZ 123/2011 vom 13.10.2011, Bestellnummer I1172105) ist man jetzt einen großen Schritt vorangekommen. Bei den rechtlichen Grundlagen geht es um die Bereiche: Berücksichtigung der Vertragsebenen der Beteiligten (Transportebene, Lieferebene), Empfehlung von Musterklauseln, Definition von Palettenqualitäten, Palettenscheine, Palettenbegleitpapiere und Grundlagen für Palettenkontoführung. Die Gütegemeinschaft Paletten (Gpal) als Vertreterin des Internationalen Eisenbahnverbandes UIC hat bereits mit dem neuen Merkblatt "Qualitätsklassifizierung und Anwendungsempfehlung zum Gebrauch in technisierten Anlagen" regiert und die GS1-Anregungen aufgenommen. Hilfreich wäre auch, wenn die Kostenverteilung in weitere Empfehlungen einbezogen wird.
Endlich bewegt sich was bei Paletten
Lademitteltausch auf dem Weg zu einheitlichen Bedingungen
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 135 ; 14
2011-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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