Das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), das die Grundlage für die Zollkodex-Durchführungsvorschriften zur zollrechtlich vereinfachten Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr bildet, wurde bereits 2006 an die Liberalisierung angepasst. Im Juli 2011 wurde nun auch die entsprechende Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Finanzen neu gefasst, um die Privatbahnen den ehemaligen Staatsbahnen gleichzustellen. Nach der jetzigen Dienstvorschrift "Vereinfachte Versandverfahren für Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr oder in Großbehältern" (EisenbahnDV) gilt jedes Unternehmen als Eisenbahn, das nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz zur Güterbeförderung zugelassen ist, so dass z. B. jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen den Frachtbrief CIM als Beförderungsdokument verwenden kann. Weitere Änderungen betreffen die Antrags- und Bewilligungsformulare, die Eisenbahnübernahmebestätigung und das Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungsverfahren ATLAS.
Versandverfahren: Gleichstellung privater Bahnunternehmen mit der Deutschen Bahn
Transportrecht ; 35 , 2 ; 63-64
2012-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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