Seit Dezember 2011 ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht mehr wie bisher nur auf die "gewerbliche" Arbeitnehmerüberlassung anwendbar, sondern schon dann, wenn die Überlassung im Rahmen einer "wirtschaftlichen Tätigkeit" erfolgt. Der vorliegende Beitrag untersucht die Auswirkungen dieser Änderung auf Transfergesellschaften, die von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter auffangen und teilweise auch verleihen, und Personalführungsgesellschaften, die als konzernangehörige Unternehmen den anderen Unternehmen des Konzerns Personal zur Verfügung stellen. Weiterhin befasst er sich mit der Rechtslage, die entsteht, wenn bei der Umstrukturierung von Konzernen oder der Privatisierung städtischer Betriebe so vorgegangen wird, dass die Arbeitsverhältnisse nicht im Wege des Betriebsübergangs nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Erwerber übergehen, sondern beim bisherigen Arbeitgeber bleiben, der die Arbeitnehmer sodann dem neuen Betriebsinhaber überlässt.
Änderungen für konzerninterne Personalgestellung durch § 1 AÜG n. F.
Handlungsbedarf bei Transfergesellschaften - Personalführungsgesellschaften - Ausgründungen (legal unbundling)
Der Betrieb ; 65 , 16 ; 918-921
2012-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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