In der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) wurde 2011 die EU-Richtlinie 2007/59/EG über die "Zertifizierung von Triebfahrzeugführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Gemeinschaft führen" in deutsches recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie beinhaltet Vorgaben zur Tauglichkeitsfeststellung und zur gegenseitigen Anerkennung von Ärzten und Psychologen; diese Vorgaben wurden in der TfV präzisiert. Aufgrund den Anforderungen in der TfV werden Triebfahrzeugführer, die im grenzüberschreitenden Verkehr, im Kabotageverkehr oder im Güterverkehr in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eingesetzt werden, regelmäßig medizinisch untersucht. Auch bei Eignungsuntersuchungen und Nachuntersuchungen werden Tf, die für EVU der DB im öffentlichen Netz fahren, nach den Bestimmungen der neuen TfV untersucht. Wichtig ist dies als Nachweis ausreichender Eignung für alle Tf, für die der neue EU-Führerschein bis spätestens Ende 2016 beim EBA beantragt werden muss. Im Beitrag wird über körperliche und psychische Eignung der Tf-Bewerber und über die zugehörigen Untersuchungen durch Ärzte und Psychologen berichtet. Mit Inkrafttreten der TfV muss auch jeder an den Tauglichkeitsuntersuchungen beteiligte Arzt oder Psychologe durch das EBA anerkannt sein und jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Tauglichkeit von Triebfahrzeugführern
Triebfahrzeugführerscheinverordnung
Deine Bahn ; 40 , 11 ; 24-28
2012-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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