Die Instituts-Vergütungsverordnung des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2010 stellt bestimmte Regeln für die Vergütungssysteme der Banken und Finanzdienstleistungsinstitute auf. Im August 2013 ist nun - unter anderem zur Umsetzung europäischer Vorgaben - ein Referentenentwurf für eine Novelle der Instituts-Vergütungsverordnung vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Änderungen erweitern beispielsweise den Kreis der Institute, für die die Verordnung gilt, stellen höhere Anforderungen an die internen Kontrolleinheiten, vereinheitlichen und verschärfen die Offenlegungspflichten und stellen klar, dass die Höchstgrenzen für die variable Vergütung für alle Mitarbeiter und nicht z. B. nur für Geschäftsleiter gelten. Nach einem allgemeinen Überblick über die geplanten Neuerungen befassen sich die Autoren näher mit einzelnen Punkten wie der Angemessenheit von Abfindungen, dem Gesamtbonuspool und der Höhe der variablen Vergütung bei pflichtwidrigem Verhalten.
Instituts-Vergütungsverordnung: Referentenentwurf der Novelle
Der Betrieb ; 66 , 47 ; 2681-2685
2013-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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