Der Geschäftsführer einer GmbH ist zugleich Organ der Gesellschaft und ihr Angestellter mit Weisungsabhängigkeit von den Gesellschaftern. Damit stellt sich die Frage, inwieweit arbeitsrechtliche Schutzvorschriften greifen. Zweckmäßig sind arbeitsvertragliche Einzelregelungen bei der Bestellung zum Geschäftsführer. Die Rechtssprechung ist aufgerufen, Mißverständnisse auszuräumen.
Geschäftsführer
Personalwirtschaft ; 20 , 11 ; 50-56, 60-62
1993-01-01
13 pages
Article (Journal)
German
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