Mit dem Maastricher Vertrag wurde 1993 die Zuständigkeit der EU für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur festgelegt. Die Kommission unterbreitete 1994 einen Vorschlag, der die Leitlinien für den Ausbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes in den nächsten 15 Jahren beinhaltet. Dazu gehören Netzschemata für die Eisenbahnen (Hochgeschwindigkeitsverkehr, Kombinierter Verkehr), Straßen, Binnenschiffahrtswege, Flughäfen. Eine Rechtsgrundlage gibt es jedoch dafür nicht. Finanzierungsmöglichkeiten sind angedacht, 11 prioritäre Projekte (Brennerbasistunnel, Betuwelinie).
Transeuropäische Netze
GRV Nachrichten ; 22 ; 1-4
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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