Zuständig für Besetzung: Arbeitgeber, also DB AG. Für Besetzung kommen in Betracht: Arbeitnehmer aus Unternehmen, externe Bewerber, zugewiesene Beamte. Freie Arbeitsplätze ausgeschrieben, intern/öffentlich. Auswahlkriterien: fachliche und persönliche Qualifikation. Gesetzliche Grundlagen (u.a. BetrVG, Eisenbahn-Laufbahnverordnung, RPTV, DB GrG = Deutsche Bahn Gründungsgesetz). Beteiligung des Betriebsrats, Mitbestimmungsrecht.
Besetzung freier Arbeitsplätze bei der Deutschen Bahn
Eine kurze Betrachtung der neuen Rechtslage
Deine Bahn ; 22 , 7 ; 432-433
1994-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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