Zuständig für Besetzung: Arbeitgeber, also DB AG. Für Besetzung kommen in Betracht: Arbeitnehmer aus Unternehmen, externe Bewerber, zugewiesene Beamte. Freie Arbeitsplätze ausgeschrieben, intern/öffentlich. Auswahlkriterien: fachliche und persönliche Qualifikation. Gesetzliche Grundlagen (u.a. BetrVG, Eisenbahn-Laufbahnverordnung, RPTV, DB GrG = Deutsche Bahn Gründungsgesetz). Beteiligung des Betriebsrats, Mitbestimmungsrecht.


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    Title :

    Besetzung freier Arbeitsplätze bei der Deutschen Bahn


    Subtitle :

    Eine kurze Betrachtung der neuen Rechtslage



    Published in:

    Deine Bahn ; 22 , 7 ; 432-433


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German