Wesentlicher Vorteil des Abwicklungsvertrages ist, Sperrzeiten nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu vermeiden. Dennoch wirft die "Wunderwaffe" Abwicklungsvertrag eine Reihe rechtlicher Fragen auf. Dazu gehören Fragen des Gestaltungspielraums der Vertragsparteien zu Lasten der Bundesanstalt für Arbeit oder andererseits das Bestreben, durch Vertragsgestaltung sozialrechtlich gewünschte Ergebnisse zu erzielen.
Arbeitsrecht: Spielräume im Abwicklungs-Vertrag
Personalwirtschaft ; 22 , 8 ; 48-51
1995-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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