Gegen die beim Berstlining stattfindende, dauernde Bodenablagerung der aufgelassenen und geborstenen Rohrleitungen ist der Verdacht einer illegalen Abfallbeseitigung und einer unzulässigen Grundwassergefährdung erhoben worden. Bei genauerer rechtlicher Beurteilung kann jedoch nachgewiesen werden, daß das Berstlining-Verfahren überhaupt keinen abfallrechtlichen Vorgang darstellt. Darum begegnet dieses Verfahren bei der Erneuerung öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen keinen generellen umweltrechtlichen Zulässigkeitsbedenken.
Zur Rechtslage einer Erneuerung von Rohrleitungen im Berstlining-Verfahren
Tiefbau, Ingenieurbau ; 2 ; 21-32
1995-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Unterirdische Erneuerung von Leitungen mit Berstlining
Tema Archive | 1996
|Rohrerneuerung mit GRUNDOCRACK von TRACTO-TECHNIK nach dem Berstlining-Verfahren
Tema Archive | 1991
Weiterentwicklung in der grabenlosen Verlegung und Erneuerung von Rohrleitungen
Tema Archive | 2000
|IuD Bahn | 1995
|