Betriebsverfassungsgesetz regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Bindeglied ist Betriebsrat anzusehen. BetrVG bezweckt Schutz Arbeitnehmer gegenüber Maßnahmen Arbeitgeber. Gesetz statuiert Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Betriebsrat stellt Mitbestimmungsrechte mit Verfahren über Bestellung der Einigungsstelle, Erlangung einer einstweiligen Verfügung sowie allgemeines und besonderes Beschlußverfahren und Mitwirkungsrechte zur Verfügung. Darstellung Verfahrensarten anhand ihrer Zielrichtung, Voraussetzungen und Verfahrensdauer.


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    Title :

    Die Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte


    Subtitle :

    Rechtschutzformen nach dem BetrVG


    Contributors:
    Roo, Bernd (author)

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 9 ; 545-553


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    9 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German