Betriebsverfassungsgesetz regelt als arbeitsrechtliche Grundordnung die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Bindeglied ist Betriebsrat anzusehen. BetrVG bezweckt Schutz Arbeitnehmer gegenüber Maßnahmen Arbeitgeber. Gesetz statuiert Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Betriebsrat stellt Mitbestimmungsrechte mit Verfahren über Bestellung der Einigungsstelle, Erlangung einer einstweiligen Verfügung sowie allgemeines und besonderes Beschlußverfahren und Mitwirkungsrechte zur Verfügung. Darstellung Verfahrensarten anhand ihrer Zielrichtung, Voraussetzungen und Verfahrensdauer.
Die Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
Rechtschutzformen nach dem BetrVG
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 9 ; 545-553
1996-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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