Am 22.09.94 hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur Einrichtung "Europäischer Betriebsräte" verabschiedet. Die Richtlinie regelt den Geltungsbereich, das Errichtungsverfahren, Inhalte der Vereinbarung zwischen Arbeitsnehmervertretung und Unternehmensgruppe sowie diverse Vorschriften. Außerdem wird geregelt, das bereits geltende Vereinbarungen durch die neue Richtlinie nicht außer Kraft gesetzt werden. In diesem Fall besteht eine freiwillige Vereinbarung, deren Vorteile aufgezeigt werden. Die Bundesregierung hat einen gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht vorgelegt, der sich am Betriebsverfassungsgesetz orientiert und dem europäischen Betriebsrat mehr Recht einräumt, als die o. g. Richtlinie vorsieht.
Europäischer Betriebsrat oder Europa-Forum
Risiken und Chancen einer freiwilligen Vereinbarung über die Errichtung EU-weiter Gremien der Arbeitnehmer vor der Umsetzung der EU-Richtlinie in das nationale Recht
Deutsche Zeitschr. Wirtschaftsrecht ; 6 , 6 ; 221-230
1996-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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