Um den abwehrenden Brandschutz der Feuerwehr möglichst effizient zu gestalten, muß der vorbeugende Brandschutz, das heißt die Gebäudekonstruktion, mit den Experten der Feuerwehr abgestimmt sein. Das Baurecht dient somit der Gefahrenabwehr und wird durch spezielle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ergänzt. Ein Grundprinzip des Baurechts ist die Abschottung von Gebäudeteilen und Fluchtwegen, was seinen Nutzen aber nur im Rahmen einer Gesamtstrategie organisatorischer und technischer Maßnahmen entfalten kann. Technischer Fortschritt und rechtliche Liberalisierung lassen das Anforderungsprofil der Brandschutzbehörden ständig wachsen.
Vorbeugender baulicher Brandschutz bei Planung, Genehmigung und Ausführung von Bauvorhaben
Techn. Mitteilungen ; 89 , 1 ; 10-12
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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