Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1.11.1995 - 5 AZR 84/94: Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG entschieden, daß Teilzeitarbeit nicht deswegen schlechter bezahlt werden darf als Vollzeitarbeit, weil der Teilzeitarbeitnehmer einen Hauptberuf ausübt und dadurch eine gesicherte Existenzgrundlage hat.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1998


    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1998


    Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern

    Reim, Uwe | IuD Bahn | 2005


    Gleichbehandlung im Sozialplan

    Löw, Hans-Peter | IuD Bahn | 1996


    Gleichbehandlung für Teilzeitbeschäftigte

    Thannheiser, Achim | IuD Bahn | 1996