Für den Transport gefährlicher Güter mit der Eisenbahn gibt es im nationalen und internationalen Rahmen gesetzliche Vorschriften (Verordnung "GGVE" und Abkommen "RID"), die durch die Konzernrichtlinie 423 (Betriebsunfallvorschrift) ergänzt werden. Am Beispiel eines undichten Kesselwagenventils wird erläutert, wie man sich richtig verhält. Das Faltblatt "Transport gefährlicher Güter mit der Eisenbahn", die UN-Nummer und der Wagenzettel geben erste Hinweise zur Art der drohenden Gefahr, so daß die notwendigen Meldungen und Handgriffe richtig und rechtzeitig durchgeführt werden können.
Verhalten nach Freiwerden gefährlicher Güter
BahnPraxi ; 8 ; 94-95
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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