Der Entwurf der Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische Vorsorge" (GUV 0.6) der Eisenbahn-Unfallkasse wurde vorgenehmigt. Derzeit gelten Bestimmungen der DS 1320103 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen". Ziel der neuen GUV: mit Mitteln und Methoden der Arbeitsmedizin frühzeitig die Gefährdungen der Gesundheit von Arbeitnehmern erkennen, feststellen und Maßnahmen ergreifen. Vorsorgeuntersuchungen nimmt ein ermächtigter Arzt/Betriebsarzt vor. Gliederung der GUV: 6 Abschnitte, 18 §§, Geltungsbereich: gezielte Vorsorge beim Umgang mit Gefahrstoffen und bei gefährdenden Tätigkeiten (Anlage 1); gemeinsame Bestimmungen sowie für krebserzeugende Gefahrstoffe, ionisierende Strahlung. In Kraft vstl. ab 1.10.96.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die GUV 0.6 entsteht
EUK Dialog ; 2 ; 2-3
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Neue staatliche Verordnung: Arbeitsmedizinische Vorsorge
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