Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.05.1996 - 6 AZR 537/95: Teilzeitbeschäftigte bedürfen auch dann einer Nebentätigkeitsgenehmigung, wenn die zeitliche Beanspruchung von Teilzeitarbeit und Nebentätigkeit zusammen die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter nicht überschreitet. Wird Nebentätigkeit ohne Genehmigung ausgeübt, kann die Erteilung einer Abmahnung berechtigt sein.


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    Title :

    Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung


    Subtitle :

    Arbeitsvertragsrecht



    Published in:

    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Abmahnung bei Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung

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