Abfindungen kommt soziale, wie auch rechtsfriedenstiftende Funktion zu. Bisher geltende Abfindungsanrechnung ist an Voraussetzung geknüpft, daß Aufhebungsvereinbarung mit Zeitpunkt endet, zudem es aufgrund KSchG nicht hätte enden können bzw. dürfen. Durch Entscheidung BSG vom Nov. 1995 neue Weisung durch BA gültig ab Dez. 1996. Außer Arbeitnehmerkündigung und Aufhebungsvertrag weitere Kategorie, die BA als Kündigung mit zusätzlicher Vereinbarung bezeichnet. Hierunter fallen Arbeitgeberkündigung mit vorausgehender Absprache, mit nachträglicher Einigung und Hinnahme einer offensichtlich rechtswidrigen Arbeitgeberkündigung mit finanzellen Vergünstigungen. Durch AFRG fallen Abfindungen seit 1.4. 1997 einer Anrechnung auf Arbeitslosengeld.
Abfindungen im Zangengriff
Neue Weisungen der Bundesanstalt für Arbeit zu Sperrzeiten und veränderte Situation bei der Anrechnung auf Leistungen der Arbeitsverwaltung
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 5 ; 141-145
1997-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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