Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.09.1996 - 10 AZR 23/96: Ein Sozialplan kann vorsehen, daß Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, wenn sie durch "Vermittlung" des Arbeitgebers einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Dabei kann der Sozialplan unter "Vermittlung" jeden Beitrag des Arbeitgebers verstehen, der das neue Arbeitsverhältnis erst möglich machte.
Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 10 ; 562-563
1997-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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