Der Beitrag behandelt die Besonderheiten, die entstehen, wenn der Generalunternehmer Subunternehmer einschaltet. Der Generalunternehmer hat für schuldhaftes Verhalten der Subunternehmer einzutreten und haftet dem Besteller gegenüber in vollem Umfang. Die Stellung des Generalunternehmers ist als eine Obhuts- und Vermittleraufgabe zwischen dem Auftraggeber und dem Nachunternehmer zu kennzeichnen. Fristgerechte Fertigstellung und Gewährleistung bereiten die häufigsten Probleme. (Teil 1: "Möglichkeiten der Vertragsgestaltung" und Teil 2: "Unternehmereinsatzformen im Industrieanlagenvertrag" wurden veröffentlicht in "Industriebau", Heft 4/97 und 5/97.)
Rechtsfragen bei Auftrags- und Vergabeverfahren
Teil 3: Besonderheiten im Rahmen der Einschaltung von Subunternehmern
Industriebau ; 43 , 6 ; 359-362
1997-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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