Die Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) bilden wichtige Bausteine im betrieblichen Arbeitsschutz, besonders dann, wenn technische und organisatorische Maßnahmen Gefährdungen nur ungenügend reduzieren. Ausführungen zur Bereitstellung von PSA und Ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung. Fortsetzung der Artikelreihe zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien. Nach PSA-Richtlinien sind Mitgliedsdaten der EU verpflichtet, Regelungen zu PSA zu treffen. PSA-Benutzungsverordnung schafft einheitliche Regelung für Beschäftigte in allen Bereichen. Berufsgenossenschaften in Unfallverhütungsvorschriften bereits Regelungen getroffen.
Neuregelungen für Persönliche Schutzausrüstungen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 52 , 4 ; 124-126
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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PSA - Persönliche Schutzausrüstungen
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