Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.1998 - 8 AZR 775/96: Wird ein Bewachungsauftrag neu vergeben und übernimmt der neue Auftragnehmer nicht das wesentliche Personal, liegt kein Betriebsübergang vor. Unmaßgeblich ist, ob der neue Auftragnehmer die vom Auftraggeber eingebauten Sicherungseinrichtungen übernimmt.
Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Bewachungsauftrag
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 12 ; 638-640
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2007
|IuD Bahn | 2007
|IuD Bahn | 1995
|Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang
IuD Bahn | 1998
|Betriebsratsstruktur nach Betriebsübergang
IuD Bahn | 2011
|