Untersucht wird die rechtliche Grundlage von Aktionsprogrammen für Führungskräfte (Arbeitnehmer und Organträger). Die Gewährung von "stock options" ist danach möglich, wobei die benötigten Aktien über den Weg der bedingten Kapitalerhöhung beschafft werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Führungskräfte zunächst Wandelschuldverschreibungen erhalten. Zu den geplanten Änderungen im Aktienrecht wird Stellung bezogen.
"Stock Options" aus rechtlicher Sicht
Personal ; 50 , 2 ; 76-79
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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