Das Jahr-2000-Problem ist nicht allein Sache von Unternehmen, die eventuell fehlerhafte Software verwenden oder diese nicht Jahr-2000-fähig gemacht haben, sondern auch von Softwareherstellern- und vertreibern, die - außer für ihr Produkt selbst - für Schäden an allen anderen Rechtsgütern haften, die durch den Fehler verursacht werden. Das Produkthaftungsgesetz gibt Auskunft über gesetzliche Ansprüche an den Hersteller, die allerdings nicht unbeschränkt sind, und über die Frage des Haftungsausschlusses.
Haftungsfragen beim Jahr-2000-Problem
Berliner Wirtschaft ; 49 , 6 ; 51
1999-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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