Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt. Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen.
Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität
2024-10-10
Research Data
Electronic Resource
German
Maßgeschneiderte EDU-Systeme von der Mikromobilität bis zur Schwerlastanwendung
Springer Verlag | 2025
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