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    Title :

    §§ 249, 823 BGB - Wenn dem Geschädigten ein Restwertangebot zeitnah nach einem Verkehrsunfall zugeht und er sein Fahrzeug noch nicht verkauft hat, muss er sich dieses Angebot zurechnen lassen, wenn es ansonsten inhaltlich annehmbar ist. Inhaltlich annehmbar ist grundsätzlich ein verbindliches Angebot, das der Geschädigte mittels eines Anrufs unter einer angegebenen Rufnummer annehmen kann und bei dem der Aufkäufer das Fahrzeug für den Geschädigten kostenfrei nach Absprache mit diesem abholt sowie bar bezahlt - AG Stuttgart, Urteil vom 8.11.2011 - 41 C 4249/11


    Published in:

    Transportrecht ; 35 , 3 ; 122-124


    Publication date :

    2012



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German



    Classification :

    RVK:    PE 100
    Local classification FBR:    jur 765 za / jur 001 za
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht




    Wenn es droehnt:Isolationsprobleme am Fahrzeug.

    Herrmann,J. | Automotive engineering | 1975




    Fahrzeug-Strukturbauteil und Fahrzeug mit diesem

    SCHIECK FRANK / EBERT ANDREAS / WEISE DIETER | European Patent Office | 2018

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