Wie alle anderen Wirtschaftstätigen auch, arbeiten Landwirte in einem Geflecht von Ge- und Verboten, nicht zuletzt zum Schutz von Natur und Umwelt. Die Regeln der Guten fachlichen Praxis sind in gesetzlichen und untergesetzlichen Normen fixiert. Sie verlangen den Schutz von Böden und Gewässern, weniger den der Atmosphäre und der Biodiversität. Einige Normen sind klar formuliert, die Mehrzahl jedoch vage.
Pflicht
Kulturlandschaft und Naturschutz ; Chapter : 8 ; 187-217
2013-04-11
31 pages
Article/Chapter (Book)
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German
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