Es wird der derzeitige Stand der Geraeuschminderung bei Kraftfahrzeugen beschrieben. Gegenueber 1974 wird bei Gelaendekraftwagen eine Schallminderung von 8 dB(A), bei PKW von 4 dB(A) und bei Kraftraedern von 5 dB(A) gefordert. Als hoechstzulaessiger Aussengeraeuschpegel werden 80 dB(A) angesehen. Von PKW, die dem Stand der Technik entsprechen, kann diese Forderung heute eingehalten werden. Ebenso von Kraftraedern, wenn der Hubraum 175 cm3 nicht uebersteigt und mehr als vier Gaenge vorhanden sind. Gelaendekraftwagen erfuellen die neuen Anforderungen weitgehend noch nicht. Die hauptsaechlichen Massnahmen beziehen sich auf eine Teil- oder Vollkapselung der Motoren und Getriebe, eine Verringerung der Nenndrehzahl, Erhoehung der Gangzahl und auf eine bessere Schallisolierung der Karosserie. Gleichzeitig wurde mit diesen Massnahmen der Kraftstoffverbrauch reduziert. Zukuenftig sind noch um 2 bis 3 dB(A) kleinere Schallemissionen realisierbar. (Flake)
Geraeuschminderung an Kraftfahrzeugen
Kraftfahrzeugtechnik ; 37 , 8 ; 231-234
1987
4 Seiten, 3 Bilder, 3 Tabellen, 10 Quellen
Article (Journal)
German
Geraeuschminderung an Kraftfahrzeugen
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